HILFEN ZUR UMSETZUNG VON CE NACH MASCHINENRICHTLINIE

Instruktionspflicht
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Verordnungen zum GPSG entsprechend den EG-Richtlinien, die von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden
- Produkthaftungsgesetz
Anforderungen der Instruktionspflicht finden sich unter anderem hier:
Die Instruktionspflicht besteht darin, dass der Hersteller eines Produktes dafür zu sorgen hat, dass dieses verkehrssicher ist. Dies beinhaltet neben der Verpflichtung zur fehlerfreien Funktion und Sicherheit in allen Lebensphasen des Produktes, vor allem auch die Verpflichtung des Herstellers den Produktbenutzer in den bestimmungsgemäßen und sicheren Umgang mit dem Produkt einweisen.
New Approach
- Ziel dabei ist das Abbauen von Handelshemmnissen und die Beschränkung der Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf ein unentbehrliches Mindestmaß. Seit der Entstehung des New Approach vor ca. 20 Jahren sind mehr als 20 Richtlinien in Kraft getreten, die auf diesem Konzept beruhen.
- Für eine Vielzahl von Produkten ist innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die CE-Kennzeichnung verpflichtend vorgesehen.
- Hierzu gehören u. a. Maschinen, Persönliche Schutzausrüstung, Aufzüge, Messgeräte und Druckgeräte.
Bezeichnung für das Konzept der Regulierung von bestimmten Produkten im Europäischen Binnenmarkte seit 1985 und gleichzeitig Bezeichnung für das Gesamtkonzept der Konformitätsbewertung.
EG-Konformitäts-erklärung
- Der Hersteller erklärt damit rechtsverbindlich, dass sein Produkt mit den Anforderungen der anwendbaren EG-Richtlinien übereinstimmt.
- Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;
- Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein;
- Beschreibung und Identifizierung der Maschine, einschließlich allgemeiner Bezeichnung, Funktion, Modell, Typ, Seriennummer und Handelsbezeichnung;
- Ein Satz, in welchem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, und gegebenenfalls einen ähnlichen Satz, in dem die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine entspricht, erklärt wird. [aus: MRL 2006/42/EG, Anhang II]
Die EG-Konformitätserklärung ist eine Bestätigung des Herstellers.
Die Maschinenrichtlinie macht u.a. die folgenden Vorgaben zum Inhalt der EG-Konformitätserklärung:
Risikobeurteilung
- Wichtig für den Prozess, bzw. das Verfahren der Risikobeurteilung ist, dass die Risikobeurteilung ein früher Arbeitsschritt bei der Konstruktion eines Produktes darstellt.
- In der Risikobeurteilung wird die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts mittels der Häufigkeit des räumlichen und zeitlichen Zusammentreffens mit Risiken (Gefährdungen) betrachtet und beurteilt.
- Bei der Einschätzung des möglichen Schadensausmaßes ist von den erfahrungsgemäß schwerstmöglichen Fällen von Gesundheitsschädigungen oder Verletzungen auszugehen.
- Derart ist es Aufgabe des Herstellers, anhand von Gesetzen, Normen und seinen Erfahrungen Gefährdungen zu identifizieren und konstruktive Gegenmaßnahmen durchzuführen.
- Die konkrete Form der Risikobeurteilung ist jedoch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben und bleibt dem Hersteller Eigenverantwortung überlassen.
Die Maschinenrichtlinie schreibt verpflichtend die Durchführung einer Risikobeurteilung vor.